Abrechnung

Wir können mit allen gesetzlichen Kassen abrechnen und übernehmen gerne die Abrechnung für Sie. Allerdings übernehmen die Kassen nicht zwangsläufig jede Fahrt.

Genehmigungsfreie Fahrten können vom Arzt für folgenden Personenkreis verordnet werden:

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhaft beeinträchtigter Mobilität
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
  • Versicherte, die über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) verfügen
  • Fahrten zu oder von stationären Aufenthalten
  • Fahrten zu vorstationären Behandlungen (bis zu 5 Tage vor der Aufnahme) und zu nachstationären Behandlungen (bis zu 14 Tage nach Entlassung)
  • Fahrten zu Hospizen

Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen:

  • hochfrequente Behandlungen (Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie) werden von allen Kassen genehmigt
  • dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung mit einer Behandlungsdauer von mindestens 6 Monaten
  • vergleichbarer Ausnahme Fall (z.B. OP-Nachsorge die länger als 14 Tage dauert, aber man noch mobilitätseingeschränkt ist)

Sie brauchen sich nur um die Verordnung kümmern, wir kümmern uns um den Rest!

Sind Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit? Dann halten Sie bitte bei der ersten Beförderung des jeweiligen Jahres Ihre Befreiungskarte bereit.

Sie sind nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit? Dann fällt für Sie die Zuzahlung an. Diese variiert je nach Krankenkasse und Kilometern, aber liegt immer bei mindestens 5,-€ und maximal 10,-€ pro Fahrt. 

Fahrten, die nicht zwingend medizinisch notwendig sind, wie z.B. Umzüge oder Fahrten zu Festlichkeiten werden von den Kassen NICHT übernommen. Dann wäre das eine sogenannte Privatfahrt – die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen.

Wir sind bemüht, die Bürokratie für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten, bei Fragen oder nötiger Hilfestellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.